Kaufleute für Büromanagement sind in Unternehmen unterschiedlicher Größe im Handwerk, in der Industrie, im Handel, im weiteren Dienstleistungssektor bzw. im Öffentlichen Dienst tätig. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben. Kaufleute für Büromanagement verfügen über mindestens zwei vertiefte Qualifikationen in den Bereichen: Auftragssteuerung und -koordination; kaufmännische Steuerung und Kontrolle; kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen, Einkauf und Logistik; Marketing und Vertrieb; Personalwirtschaft; Assistenz und Sekretariat; Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement; Verwaltung und Recht sowie öffentliche Finanzwirtschaft.
Außerdem verweisen wir auf die Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Die Regelausbildungsdauer beträgt in diesem Beruf 3 Jahre.
Mit mittlerem Schulabschluss (z. B. von der Realschule) können der Ausbildende und der Auszubildende im Ausbildungsvertrag eine auf 2 1/2 Jahre verkürzte Ausbildungszeit vereinbaren und mit Abitur kann sogar auf 2 Jahre verkürzt werden. Unabhängig davon kann der Prüfungsteilnehmer bei guten schulischen Leistungen (Schnitt besser als 2,5) und überdurchschnittlichen Leistungen im Betrieb mittels Antrag bei der zuständigen Kammer vorzeitig, d. h. einen Termin früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Alle Schüler, die ihre Ausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Büromanagement erstmals neu beginnen, werden in die 10. Klasse eingeschult, d. h. auch die sog. Verkürzer.
Diejenigen Schüler, die vor Ablauf der 3-jährigen Regelausbildung an der Abschlussprüfung teilnehmen, seien auf die Tatsache hingewiesen, dass sie in der Folge die Unterrichtsinhalte der 12. Jahrgangsstufe ganz bzw. teilweise in eigener Verantwortung außerhalb des Schulunterrichts erlernen müssen. Ein gleichzeitiger Besuch zweier Jahrgangstufen in demselben Schuljahr kann grundsätzlich nicht (mehr) seitens unserer Schule angeboten werden.
Die Lernfelder dienen als grobe Übersicht der schulischen Ausbildungsinhalte:
Im jeweiligen Jahreszeugnis werden die Lernfelder folgendermaßen in Fächern zusammengefasst:
Klasse 10 | Klasse 11 | Klasse 12 | |||
---|---|---|---|---|---|
Fach | Stundenanzahl | Fach | Stundenanzahl | Fach | Stundenanzahl |
Deutsch | 1 | Deutsch | 1 | Deutsch | 1 |
Englisch | 1 | Englisch | 1 | Englisch | 1 |
Religion | 1 | Religion | 1 | Religion | 1 |
Sozialkunde | 1 | Sozialkunde | 1 | Sozialkunde | 1 |
Lernfeld 1 | 1 | Lernfeld 7 | 1 | Lernfeld 10 | 2 |
Lernfeld 2 | 1,5 (0,5)* | Lernfeld 8 | 2 (0,5; nur 1. Halbjahr)* | Lernfeld 11 | 1 |
Lernfeld 3 | 2 (0,5)* | Lernfeld 9 | 2 (0,5; nur 1. Halbjahr)* | Lernfeld 12 | 1 |
Lernfeld 4 | 3 (1,0)* |
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Lernfeld 13 | 1 |
Lernfeld 5 | 1,5 (0,5)* |
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Lernfeld 6 | 2 |
|
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Summe | 15 (2,5)* | Summe | 9 (1,0)* | Summe | 9 |
* diese Anzahl an Stunden wird aus dem Lernfeld herausgelöst und durch separaten EDV-Unterricht beschult.
In den Klassen der Kaufleute für Büromanagement an unserer Berufsschule sind die Lehrbücher „Be Partners Büromanagement Bayern, Cornelsen Verlag, Band 1 – 3“ eingeführt. Dieses Fachbuch erhalten die Schüler für die betreffende Jahrgangsstufe leihweise von der Schule.
Die zugehörigen Arbeitsbücher „Be Partners - Büromanagement; Lernsituationen, Cornelsen Verlag“ sind von den Schülern auf eigene Kosten vor Schuljahresbeginn zu besorgen.
Für die 10. Klasse (= alle neuen Schüler) werden Band 1 und 2 (Variante: Bilanzorientierte Finanzbuchhaltung) der Lernsituationen benötigt (ISBN 978-3-06-451918-3 und ISBN 978-3-06-452057-8).
Für die 11. Jahrgangsstufe wird zusätzlich Band 3 der Lernsituationen benötigt. Die ISBN lautet: 978-3-06-451920-6. Der Band 3 bildet anschließend auch die Grundlage des Unterrichts in der 12. Klasse.
Die bisher in den Büroberufen übliche Zwischenprüfung ist abgeschafft. Nunmehr gibt es die so genannte gestreckte Abschlussprüfung, die aus zwei Teilen besteht.
Teil 1 der Abschlussprüfung wird gewöhnlich zur Hälfte der Ausbildungsdauer absolviert und umfasst lediglich einen Prüfungsbereich in computergestützter Form:
Prüfungsfach | Prüfungsform | Prüfungszeit | Gewichtung |
---|---|---|---|
Informationstechnisches Büromanagement | computergestützt | 120 Minuten | 25 % |
Teil 2 der Abschlussprüfung am Ende der Berufsausbildung
enthält drei Prüfungsbereiche:
Prüfungsfach | Prüfungsform | Prüfungszeit |
|
---|---|---|---|
Kundenbeziehungsprozesse | schriftlich (offen + geschlossen) | 150 Minuten | 30 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | schriftlich (geschlossen) | 60 Minuten | 10 % |
fallbezogenes Fachgespräch | mündlich | 20 Minuten | 35 % |
Beim fallbezogenen Fachgespräch kann der Prüfling zwischen einer Report-Variante und der klassischen Variante wählen. Die Entscheidung muss bei der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung fallen.
Die Themen des fallbezogenen Fachgespräches werden am Prüfungstag von den Prüfern auf Grundlage der Wahlqualifikationen festgelegt, die der Auszubildende bei Abschluss des Ausbildungsvertrages mit seinem Ausbildungsbetrieb vereinbart hat.
Musterprüfungen zu Teil 1 und Teil 2 sind zu finden unter: http://www.ihk-aka.de/aktuelles/kbm
Grundsätzlich finden zwei Abschlussprüfungen pro Jahr statt, Teil I wird im Fruhjahr bzw. Herbst geprüft, Teil II im Sommer bzw. Winter.
Die Zuordnung zu einem Prüfungstermin hängt nicht vom Besuch einer bestimmten Klasse in der Berufsschule ab, sondern ausschließlich vom Ende der Ausbildungszeit gemäß Ausbildungsvertrag des jeweiligen Schülers bzw. von einem erfolgreichen Antrag auf Ausbildungszeitverkürzung oder vorzeitiger Prüfungszulassung.
Wir weisen darauf hin, dass für die Zulassung zur
Abschlussprüfung und für deren Durchführung ausschließlich die zuständigen
Stellen (IHK oder HWK) verantwortlich sind. Die Ausbildungsbetriebe melden ihre
Auszubildenden bei ihrer Kammer zur Abschlussprüfung an. Die Kammern laden im
Anschluss die Prüfungsteilnehmer schriftlich zu den einzelnen Prüfungsteilen
ein.
Neben dieser Abschlussprüfung der Kammern, bei der Lehrervertreter im Prüfungsausschuss mitwirken, gibt es keine eigene Schulabschlussprüfung.
Das Berichtsheft muss bei der Schule nicht vorgelegt werden.
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