Rechtsanwaltsfachangestellte/r

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Stephan Flath, StD
Stephan Flath, StD

Stephan Flath, StD

stephan.flath@bs2ts.de

Berufliche Tätigkeitfelder

Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützen den Rechtsanwalt in seiner Arbeit, bei der Erledigung seiner Beratungs- und Vertretungsaufträge. Ferner vereinbaren Rechtsanwaltsfachangestellte mit den Mandanten Besprechungstermine und bereiten die Termine vor. Ebenso führen sie den Termin- und Fristenkalender. Die Gerichtstermine sind zu organisieren und mit den Mandantenbesuchen abzustimmen.

Rechtsanwaltsfachangestellte sorgen dafür, dass alle erforderlichen Akten und Unterlagen dem Rechtsanwalt vorgelegt werden. Im Auftrag des Rechtsanwalts erstellen Rechtsanwaltsfachangestellte Schriftsätze oder Dokumente, beispielsweise im Rahmen von Zivil- und Strafverfahren. Die Erstellung der Gebührenrechnung für Mandanten sowie die Überwachung und Verbuchung von Zahlungseingängen gehören ebenso zu den Aufgaben wie die Bearbeitung der gesamten Korrespondenz.

Ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten in Rechtsanwaltskanzleien oder in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. Banken, Versicherungen oder in der öffentlichen Verwaltung. Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Diese kann jedoch bei entsprechender Vorbildung (Abitur) oder guten Noten verkürzt werden.

Für weitere Informationen zur Ausbildung besuchen Sie die Rechtsanwaltskammer München.

Dort finden Sie auf der Online-Stellenbörse freie Ausbildungsplätze. Selbstverständlich werden Ausbildungsplätze auch über Zeitungsinserate sowie die Agentur für Arbeit angeboten.

Ausbildungsvergütung

Seit dem 01.01.2017 gelten folgende Mindestvergütungen:

1. Ausbildungsjahr: € 700,00
2. Ausbildungsjahr: € 800,00
3. Ausbildungsjahr: € 900,00


Berufsschulunterricht

Ab Ausbildungsbeginn 01.08.2015 ist die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten neu geordnet, so dass erstmals alle Jahrgangsstufen nach neuem Lehrplan unterrichtet werden.

Der Unterricht findet an den folgenden Tagen statt:

Klasse R 10: Montag (wöchentlich)
Klasse R 11: Dienstag und Donnerstag (wöchentlich)
Klasse R 12: Mittwoch (wöchentlich)

Durch die Neuordnung wurden ab Ausbildungsbeginn 01.08.2015 die bisherigen Fächer im neuen kompetenzorientierten Lehrplan durch Lernfelder abgelöst, die sich an beruflichen Handlungen orientieren.

Nachstehende Lernfelder werden in der 10. Jahrgangsstufe unterrichtet:

  • Lernfeld 1: Beruf und Ausbildungsbetrieb präsentieren
  • Lernfeld 2: Arbeitsabläufe im Team organisieren
  • Lernfeld 3: Schuldrechtliche Regelungen bei der Vorbereitung und Abwicklung von Verträgen anwenden.

In der 11. Klasse werden folgende Lernfelder unterrichtet:

  • Lernfeld 4: Ansprüche außergerichtlich geltend machen
  • Lernfeld 5: Aufgaben im Personalbereich wahrnehmen
  • Lernfeld 6: Geschäftsprozesse erfassen, kontrollieren und bewerten
  • Lernfeld 7: Wirtschaftliche Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen beurteilen
  • Lernfeld 8: Sachenrechtliche Regelungen bei der Auftragsbearbeitung anwenden
  • Lernfeld 9: Aufgaben im gerichtlichen Mahnwesen selbstständig bearbeiten
  • Lernfeld 10: Das zivilrechtliche Mandat im erstinstanzlichen Verfahren bearbeiten
  • Lernfeld 11: Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren begleiten
  • Lernfeld 14: Besondere Verfahren bearbeiten

Die Textverarbeitungsinhalte sind in obige Lernfelder integriert. Die allgemein bildenden Fächer bleiben als eigenständige Fächer erhalten.

Verkürzte Ausbildungsverträge

Auszubildende mit einer verkürzten Ausbildungszeit werden weiterhin direkt in die 11. Jahrgangsstufe eingeschult, das heißt, sie überspringen die 10. Klasse.

Schulsprengel (Einzugsgebiet)

Zum Sprengel unserer Schule gehören die Kanzleien in den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land, Altötting sowie Stadt und Landkreis Rosenheim.

Schulzeugnisse

Alle Schüler der Berufsschule erhalten am Schuljahresende ein Jahreszeugnis mit den erzielten Noten in den einzelnen Fächern sowie Bemerkungen zu Mitarbeit bzw. Verhalten. Ebenso werden die Fehltage des Schuljahres vermerkt.

Am Ende einer (erfolgreichen) Ausbildungszeit steht auf schulischer Seite ein Abschlusszeugnis mit einer Durchschnittsnote. Letztere ergibt sich aus den letzten Jahresnoten eines jeden Faches. Dies bedeutet, dass es neben der Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer keine eigene Schulabschlussprüfung gibt.

Neben dem Schulabschlusszeugnis und dem Rechtsanwaltskammer-Abschlusszeugnis erhalten alle Auszubildenden ein Ausbildungszeugnis ihrer Ausbildungskanzlei. Letzteres ist mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis vergleichbar.