Tätigkeitsbereich des Kaufmanns/der Kauffrau im Einzelhandel ist der Verkauf eines bestimmten Warensortiments an den Endverbraucher. Dabei hat er/sie ein umfangreiches Aufgabengebiet: Er / sie muss das Warensortiment festlegen, die Waren einkaufen und bestellen, die gelieferten Produkte auf Menge, Qualität und Mängel kontrollieren. Er / sie ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Lagerung, den Lagerbestand und den Warenversand.
Zu seiner/ihrer Tätigkeit gehört der Verkauf der Waren und die Beratung der Kunden. Hierbei muss er über Qualität und Verwendungsmöglichkeiten Auskunft geben. Er / sie kalkuliert die Preise, erledigt die Kostenrechnung, die Buchführung, führt Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch und ist für die Kapitalbeschaffung, das Kassenwesen sowie die Bearbeitung der Zahlungsvorgänge zuständig. Auch für die Personalbeschaffung, die Personalplanung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die Erledigung allgemeiner Büro- und Verwaltungsarbeiten ist er/sie verantwortlich. Er/Sie plant und organisiert Werbemaßnahmen, Sonderverkäufe und ist teilweise für die Warenpräsentation zuständig.
Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Bei einer entsprechenden Vorbildung und/oder bei besonderen Leistungen in der Berufsausbildung ist eine Verkürzung auf 2,5 bis 2 Jahre möglich. Eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäufer/-in verkürzt die Ausbildung auf 1 Jahr.
Die Stundentafel haben wir für Sie als PDF -Datei hinterlegt:
Stundentafel
Informationen zu den Prüfungen haben wir für Sie als PDF -Datei hinterlegt:
Prüfungen Kaufleute im Einzelhandel.pdf