Junge berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter von 16 bis 21 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr, können an diesem Programm (DK-BS, BIK/V + BIK) teilnehmen. Auch andere berufsschulpflichtige Jugendliche mit Migrationshintergrund, die einen vergleichbaren Sprachförderbedarf haben, können aufgenommen werden.
Falls am Schulstandort mehr Asylbewerber und Flüchtlinge die Schule besuchen wollen als Plätze zur Verfügung stehen, kann eine Auswahl der Schüler erfolgen.
Die DK-BS richtet sich an Berufsschulpflichtige, die während des Schuljahres nicht in reguläre Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden, die zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind oder die einen Alphabetisierungsbedarf aufweisen. Der Lehrplan ist identisch zu dem der Berufsintegrationsvorklassen, mit größerem Fokus auf den Spracherwerb.
Das Konzept der Berufsintegrationsklassen ist eine auf 2 Jahre (1. Jahr BIK/V und anschließend 2. Jahr BIK) angelegte integrative schulische Maßnahme zum Spracherwerb und zum Erwerb der Kompetenzen für eine erfolgreiche Berufsausbildung, einer gelingenden Integration sowie zur Hinführung an das Bildungsangebot der staatlichen beruflichen Schulen.
Im ersten Jahr, im BIK/V (Berufsintegrationsvorklasse) sind die 5 Lernbereiche "Spracherwerb Deutsch", „Bildungssystem und Berufswelt“ „Mathematik“, „ethisches Handeln und Kommunikation“ und , „Politik und Gesellschaft“ Gegenstand des Unterrichtes. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Berufsschule in Vollzeit. Zum Schuljahresende erhalten sie eine Rückmeldung (Zeugnis) zu ihren schulischen Leistungen und eine Empfehlung zu sinnvollen (schulischen) Anschlussmöglichkeiten.
Der Unterricht findet als Tagesunterricht an 5 Wochentagen statt.
Der Lehrplan für die Berufsintegrationsklassen (BIK/V und BIK) enthält 7 Lernfelder, die gemeinsam von der Berufsschule und dem Kooperationspartner unterrichtet werden:
Wie in anderen Unterrichtsangeboten auch, wird der Unterricht der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge durch schriftliche und mündliche Leistungsfeststellungen nach Berufsschulordnung (BSO) begleitet.
Im zweiten Schulbesuchsjahr (BIK) erhalten die Schülerinnen und Schüler zum Halbjahr und zum Schuljahresende jeweils ein Zeugnis, wodurch beim erfolgreichen Besuch die „Berechtigung des Hauptschulabschlusses“ (erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) gemäß § 45 BSO erworben werden kann, wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt wurden (vgl. KMS VII.1 -5 S 9210-1 -7b.072 959).